Wir möchten uns vorstellen
Unser Verein wurde 1975 von 25 Vogelliebhabern aus Übersee und dem Achental gegründet. Ziel war ein Zusammenschluß von Vogelliebhabern und Vogelzüchtern im gesamten Achental.
1977 wurde eine AZ- Ortsgruppe gegründet. Eine DKB-Ortsgruppe folgte ein Jahr später.
Seit Gründung des Vereins wird jedes Jahr mit viel Liebe eine Vereinsschau abgehalten.
Ab 1981 stellt unsere AZ- Ortsgruppe auch auf Landes- und Bundesschau sehr erfolgreich aus. Mehrere Landessieger und ein Bundessieger runden unsere Erfolge ab.
Aktuell zählen wir 66 Mitglieder und 5 Ehrenmitglieder.
Jeden ersten Freitag im Monat treffen wir uns ab 19:30 Uhr in unserem Vereinslokal „d`Feldwies“ zu einem ungezwungenen Kameradschaftsabend.
Zu unsere Aktivitäten gehören nicht nur die Kameradschaftsabende und Vogelschauen. Auch Ausflüge wie 2005 und 2010 nach Walsrode, Tagesausflüge zu Sehenswürdigkeiten und Vogelparks in unserer Nähe, oder unsere jährliche Grillfeier ist bei den Mitgliedern recht beliebt.
Interessierte Vogelliebhaber sind uns immer willkommen, bei uns kann jeder mitmachen egal ob jung oder alt.
Besuchen sie uns einfach bei unserem Kameradschaftsabend, oder schicken sie uns ein Mail über unsere Kontakte.
Satzung Vogelzucht und Liebhaberverein Achental e.V. gegründet 1975 Satzung des Vogelzucht- und Liebhabervereins Achental e. V. gegr. 1975
§ 1 Name
Der Verein führt den Namen: Vogelzucht- und Liebhaberverein Achental e. V. gegr. 1975 und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Traunstein eingetragen. Sitz des Vereins ist Übersee.
§ 2 Zweck und Aufgaben
1. Allgemeine Beratung und Aufklärung über Artgerechte Vogelhaltung und Zucht. Aufklärung über Verhütung und Bekämpfung von Vogelkrankheiten. 2. Verbreitung und Erhaltung der verschiedenen Vogelarten durch Zucht.Durch Ausstellungen ( Vogelschauen) und Informationsabende soll der Bevölkerung, das heißt interessiertem Publikum, die Vogelhaltung und Vogelzucht dargestellt und nahe gebracht werden. 3. Einheitliche Kennzeichnung der Vögel mit den gesetzlich vorgeschriebenen Fußringen. 4. Gewinnen und heranführen von Jugendlichen zur Vogelliebhaberei. 5. Beratung der Mitglieder durch Wort, Schrift und Bild, sowie beim Erwerb und der Pflege von Vögeln. Erfahrungsaustausch in allen züchterischen Fragen und über Artgerechte Haltung. 6. Der Vogelzucht und Liebhaberverien Achental e. V. gegr. 1975 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeordnung. 7. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 8. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 9. Es darf keine Person durch Ausgaben, welche dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus: ordentlichen Mietgliedern, Jugendmitgliedern und Ehrenmitgliedern 1. Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede unbescholtene Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und sich zur Einhaltung der Vereinssatzung verpflichtet. 2. Jugendmitglieder sind Personen bis zum 18. Lebensjahr. 3. Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die sich bei der Förderung des Vereins und der Verwirklichung seiner Ziele besonders verdient gemacht haben. Sie werden auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes ernannt und auf der Hauptversammlung bekannt gegeben. Sie haben dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglieder können nur Einzelpersonen werden. Die Mitgliedschaft wird aufgrund eines schriftlichen Antrages erworben, der persönlich eingereicht werden muss. Die Aufnahme ist erfolgt, sofern innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Antrages kein Einspruch von Seiten der Mitglieder erhoben wird. Widerspricht ein Mitglied der Aufnahme des Antragstellers, so hat darüber die Vorstandschaft zu entscheiden. Der Widerspruch muss schriftlich begründet werden. Eine persönliche Stellungnahme des Antragstellers wird eingeräumt. Der ordentliche Rechtsweg wird dadurch nicht ausgeschlossen. Mit der Aufnahme unterwirft sich das Mitglied der Satzung und den Ordnungen des Vereins. Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag sind bei der Aufnahme zu entrichten.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich. Er ist spätestens zum 30. September schriftlich – PER EINSCHREIBEN – an den 1. oder 2. Vorsitzenden einzureichen. Bei Jugendlichen ist eine Austrittserklärung von einem Erziehungsberechtigten abzugeben. 2. Ein Mitglied, das seine Beitragspflichten gegenüber dem Verein nicht voll erfüllt hat (§ 6 Abs. 2) kann ohne weitere Formalitäten durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes (§ 9 Abs. 1) ausgeschlossen werden. 3. Der Ausschluss aus anderen Gründen erfolgt durch Mehrheits-Beschluss der Vorstandschaft (§ 9 Abs. 1+2). Dieser wäre, wenn ein Vereinsmitglied den Zielen und Bestrebungen des Vereins zuwiderhandelt oder das Vereinsansehen schädigt. Der Beschluss ist durch den 1. Vorsitzenden schriftlich zu begründen und dem Auszuschließenden zuzustellen. 4. Austretende oder ausgeschlossene Vereinsmitglieder verlieren alle Rechte gegenüber dem Verein. Sie haben Vereinseigentum, das sich in ihrem Besitz befindet, unverzüglich an den Verein zurückzugeben. Noch nicht erfüllte Verpflichtungen gegenüber dem Verein sind unverzüglich zu erfüllen.
§ 6 Mitgliederbeiträge
1. Mitgliederbeiträge und Aufnahmegebühren sind durch die Mitgliederhauptversammlung den Erfordernissen entsprechend festzusetzen. 2. Der Beitrag für das laufende Kalenderjahr ist jeweils bis zum 31. März des Jahres fällig, bei Neueintretern gleichzeitig mit der Aufnahme im Verein. 3. Ein Mitglied, das auch innerhalb eines Monats nach einer Fälligkeit erfolgten Mahnung seiner Beitragspflicht gegenüber dem Verein nicht voll nachgekommen ist, kann nach § 5 Abs. 2 ausgeschlossen werden. Über Stundung und Erlass von Beiträgen entscheidet die Vorstandschaft. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
§ 7 Vereinsjahr
Das Vereinsjahr verläuft mit dem Kalenderjahr.
§ 8 Mitgliederversammlung
1. Monatsversammlungen: In der Regel findet allmonatlich eine Mitgliederversammlung statt. 2. Hauptversammlung: Die Hauptversammlung ist im 1. Halbjahr eines Kalenderjahres abzuhalten. Die Einladung hierfür erfolgt schriftlich, spätestens 8 Tage vor dem feststehenden Termin. Andere Termine können bei Notwendigkeit durch den Vorstand bestimmt werden.
Der Aufgabenbereich der Hauptversammlung umfasst:
a) Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichts
b) Entlastung des Vorstandes
c) Wahlen der Vorstandsmitglieder
d) Festsetzung des Jahresbeitrages
e) Behandlung der eingereichten Anträge
f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen Über den Verlauf der Versammlung ist ein Protokoll zu führen und vom Vorstand und Schriftführer zu unterzeichnen.
§ 9 Vereinsleitung
Die Vereinsleitung besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem Beirat.
1.Der Vorstand setzt sich zusammen:
Aus dem 1. Vorsitzenden
2. Vorsitzenden ( Stellvertreter )
2. Der Beirat besteht: Aus dem Schriftführer Aus dem Kassier Aus den Spartenleitern Das gesamte Gremium bildet die Vorstandschaft
Der 1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein einzeln nach innen und außen. Im Innenverhältnis wird bestimmt, dass der 2. Vorsitzende nur dann vertretungsberechtigt ist, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist. Der Vorsitzende beruft die Hauptversammlung ein und leitet sie, überwacht die Ausführungen der Beschlüsse und die Einhaltung der Satzung. Der Schriftführer besorgt den Schriftverkehr des Vereins und die Protokollführung in den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen. Der Kassier hat die Kassengeschäfte des Vereins abzuwickeln. Er hat nach Ablauf des Geschäftsjahres ( Kalenderjahr ) die Bücher abzuschließen und den Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter.
§ 10 Wahlen
Die Wahlen finden alle 3 Jahre in der Hauptversammlung statt. Mitglieder, die in der Hauptversammlung unentschuldigt fehlen, sind nicht wählbar. Liegt eine schriftliche Entschuldigung und das Einverständnis des entsprechenden Mitglieds vor, so kann dieses auch trotz Abwesendheit gewählt werden. Scheidet ein Gewählter vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so ist in der nächsten Hauptversammlung ein neues Mitglied zu wählen. Bis zu diesem Zeitpunkt kann jedoch vom Vorstand ein Ersatzmitglied kommissarisch eingesetzt werden. Bei Wahlen entscheidet Stimmenmehrheit. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet eine Stichwahl. Die Gewählten bleiben nach Ablauf der Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
§ 11 Vogelschauen
Der Verein kann nach § 2 Abs. 2 der Satzung in unbestimmten Abständen Vogelausstellungen veranstalten, die nach den Schaurichtlinien der AZ durchzuführen ist. Für die zur Schau gebrachten Vögel übernimmt der Verein keine Haftung bei Tod, Diebstahl, Entfliegen oder ähnlichen Schäden. Jeder Aussteller hat die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Beringung der Vögel, sowie Haltungs- und Zuchtberechtigungsnachweis zu befolgen. Der Verein Übernimmt dafür keine Haftung.
§ 12 Auflösung des Vereins Die Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes kann nur durch Beschluss einer ¾ - Mehrheit der Erschienenen Mitglieder in einer ordentlichen Hauptversammlung erfolgen. Erforderlich ist, dass hinsichtlich der Abstimmung zur Auflösung in den beiden vorhergehenden Versammlungen darauf hingewiesen wurde. Das Vermögen des Vereins ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Liquidationsbestimmungen Vogelschutzzwecken zuzuführen.
Übersee, den 07.05.1993
Anhang 1, Beschluss auf der Vorstandssitzung am 28.3.20071. Jugendlichen Mitgliedern wird der Aufnahme- und der erste
Jahresbeitrag mit einem Gegenwert (Zuchtzubehör) vergütet.
2.Ehrenmitglieder sind beitragsfrei
Chronik des Vereins
Der Gedanke einen Verein zu gründen, war schon lange im Gespräch der Vogelzüchter in Übersee und Umgebung. Es wurden die vielen Vogelfreunde in Übersee und im Achental befragt, wie groß das Interesse an der Gründung eines Vogelvereins ist.
Am 20. Januar 1975 war es dann so weit, zur Gründungsversammlung im „Gasthaus zur Bahn“ wurde eingeladen. Es waren 24 Vogelliebhaber der Einladung gefolgt und alle traten geschlossen dem neuen Verein bei.
Gründungsmitglieder: Albert Stein, Hans Weißenbacher, Willi Röhrmann, Balthasar Lechner,
Anton Bock, Wolfgang Steiner, Mathias Aigner, Peter Bichl, Nikolaus Gnadl, Georg Lechner, Gregor Gschwendner, Lorenz Lindlacher, Josef Kamml, W. L. Schulz, Klaus Kalischko, Ernst Steffl, Thomas Gietl, Gerhard Grampp, Andreas Filippi, Martin Kroiß, Siegfried Scharringer, Peter Fürst, Georg Seiwald, Hugo Manzinger, Bertold Okart
Als nächstes mußte eine Vorstandschaft gewählt werden. Die Kandidaten waren schnell gefunden und der ersten Wahl stand nichts mehr im Weg. Albert Stein wurde zum ersten Vorstand, Hans Weißenbacher zum zweiten Vorstand und Balthasar Lechner zum Kassier gewählt. Anton Bock wurde zum Zeugwart, Wolfgang Steiner zum ersten Beisitzer und Mathias Aigner zum zweiten Beisitzer ernannt. Der Vorstand war vollzählig, jetzt konnte die Arbeit beginnen.
Am 4. April 1975 traf man sich wieder im Vereinslokal. Der Vorstand eröffnete die Versammlung und begrüßte die anwesenden Mitglieder. Es wude über die Höhe des Vereinsbeitrages abgestimmt. Außerdem beschloß man im Herbst eine Vogelschau zu veranstalten. Weitere 14 Vogelfreunde traten bei dieser Versammlung dem Verein bei.
In den folgenden Wochen und Monaten wurden noch mehrere Vorstandssitzungen abgehalten. Die „Statuten“ wurden erstellt, Käfige für die Vogelschau bestellt und der Termin der Schau für den 8./9. November 1975 festgelegt.
Als regelmäßigen Termin für die Monatsversammlung wurde der1. Freitag im Monat gewählt.
Endlich war es dann so weit, nach einer Woche Aufbauarbeit konnte am 8. November 1975 die erste Vogelschau eröffnet werden.
Die Schau wurde ein voller Erfolg, 788 Erwachsene und 200 Kinder besuchten in den zwei Tagen die Vogelschau.
Im Vereinsjahr 1976 traten weitere Vogelliebhaber dem Verein bei. Die Vogelschau im Herbst zeigte dass die Räumlichkeiten für weitere Ausstellungen zu klein war.
Für die Schau 1977 zog der Vogelzuchtverein in den großen Saal vom Gasthaus Jobst. Sechs Volieren und fünf Vitrinen wurden für die Ausstellung gebaut. Das erste mal sollten die Vögel von einem geschulten Zuchtrichter bewertet und prämiert werden.
Eine AZ Ortsgruppe Übersee wurde gegründet und ein Jahr später gründeten 11 Mitglieder eine DKB Ortsgruppe.
Zum ersten mal präsentierte sich die AZ Ortsgruppe auf der Landesschau in Ingolstadt 1981 mit 55 Vögeln von 8 Ausstellern und konnte die ersten Erfolge feiern: 3 Landesgruppensieger, 5 Klassensieger, 4 Silbermedaillen, 1 Bronzemedaille.
Nach zwanzig Jahren ging eine schöne Tradition für den Vogelzuchtverein zu Ende. Die Vogelschau 1996 im Saal des Gasthauses Jobst und die Weihnachtsfeier sollte die letzte sein. Die Wirtsleute gehen in den wohlverdienten Ruhestand und der Saal steht ab dem nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung.
Das Thema bei der Jahreshauptversammlung 1997 war natürlich, wo wir unsere Vogelschau ausrichten werden. Vorstand Franz Schwaiger konnte die Aula der Volksschule als neues Domizil gewinnen.
Für die Schau in den neuen Räumen musste einiges von den Regalen umgebaut werden. Die Räumlichkeiten waren schön hell. Die Tombola wurde auf der Bühne aufgebaut, eine kleine Vogelbörse für die Vereinsmitglieder und ein Verkaufsstand für Futter und Zubehör konnte realisiert werden. Der Blumenschmuck der Gärtnerei Kallsperger brachte den Saal richtig zum strahlen.
Die Schau in den neuen Räumen war ein voller Erfolg, 770 Erwachsene und 220 Kinder besuchten unsere Vogelausstellung.
Im Frühjahr 1998 bauten die Mitglieder des Vereins in der Werkstatt des Vorstands Franz Schwaiger 45 Nistkästen für Blaumeisen, Tannenmeisen, Kohlmeisen und Trauerschnäpper.
Die Nistkästen wurden alle im Bereich der Gemeinde aufgehängt und werden auch vom Vogelzuchtverein betreut.
Mit der Jahresabschlussfeier am 13. Januar 2001 verbanden wir auch die Feier über unser 25 jähriges Vereinsjubiläum. Die Gründungsmitglieder waren eingeladen und wurden mit einem kleinen Präsent geehrt. Unser langjähriger Schriftführer Röhrmann Willi gab einen kleinen Rückblick über die 25 Jahre Vereinsgeschichte.
Bei der Jahreshauptversammlung 2005 legt Willi Röhrmann als letztes Gründungsmitglied das seit bestehen des Vereins in der Vorstandschaft war sein Amt als Schriftführer nieder.
Am 5.-6. Mai 2005 konnte ein gemeinsamer Ausflug nach Walsrode mit den Rosenheimer Vogelzuchtverein organisiert werden.
Das Jahr 2005 stand ganz im Zeichen der Vogelgrippe. Nach langen Gesprächen in der Vorstandschaft wurde schweren Herzens die Vogelschau abgesagt, das erste mal seit 30 Jahren
keine Vogelschau in Übersee.
Bei der Bundesschau 2005 in Kassel wurde Josef Hörterer Bundessieger bei den Positurkanarien mit einem Südholländer.
Am 7.4.2006, bei der Jahreshauptversammlung, wurden die Vereinsmitglieder Albert Stein, Balthasar Lechner, Blasius Berger und Willi Röhrmann zu Ehrenmitgliedern ernannt.
Im Februar 2007 veranstaltete der Vogelzuchtverein seinen ersten Vogelmarkt. Viele Besucher drängten sich durch die Regale. Der Markt sollte jetzt jedes Jahr im Februar stattfinden.
Bei der Landesschau in Rohrdorf 2007 konnten 3 Landessieger von unserem Verein gestellt werden, Hörterer Josef bei den Positurkanarien, sein Sohn Josej jun. bester Jungzüchter, Aigner Mathias bei den Waldvögeln.
Auch 2008 wurden die Erfolge bei derLandesschau in Barbing fortgesetzt. Herausragend wieder Hörterer Josef Landessieger bei den Positurkanarien und beste Gesamtleistung. Über alle Sparten 8 Landesgruppensieger und 24 Gruppensieger.
Das Vereinsjahr 2009 stellte uns vor große Probleme, die Räumlichkeiten für die Vogelschau im November standen nicht mehr zur Verfügung. Nach mehreren Besprechungen unseres Vorstands Franz Schwaiger mit dem Bürgermeister, konnten wir dann unsere Schau doch wieder in der Aula der Volksschule Übersee abhalten.
Hörterer Josef wieder Landessieger mit den Positurkanarien bei der Landesschau 2009 in
Menghofen. Außerdem konnte unser Verein 4 Landesgruppensieger und 11 Gruppensieger gewinnen.
Unser Vogelmarkt im Februar 2010 war eine totale Pleite, wenig Verkäufer und wenig Besucher. Aus diesem Grund beschlossen wir in Zukunft keinen Markt mehr abzuhalten.
In der Jahreshauptversammlung wurde Ludwig Klarwein zum Ehrenmitglied ernannt.
Im Juni fuhren wir zwei Tage nach Walsrode und besuchten zum zweiten mal den wunderschönen Vogelpark (diesmal bei schönstem Wetter).
Die Landesschau 2010 in Vilsbiburg bestätigt die große Bandbreite der in unserem Verein gezüchteten Vögel. Landessieger Hörterer Josef mit Südholländer, Landessieger Baumgartl Rainhard mit einem Star, 7 Landesgruppensieger, 6 Gruppensieger, 1 Silbermedaille.
Seit 1980 treffen wir uns in unserem Vereinslokal „Gasthaus zur Schönen Aussicht“ in Übersee Westerbuchberg am ersten Freitag im Monat, zu unserem Kameradschaftsabend. Bis heute werden wir von den Wirtsleuten bei unseren Kameradschaftsabenden, Feiern und Grillfesten gut bewirtet.
Achental e. V. gegründet 1975
Aufnahmegebühr ( einmalig beim Beitritt zum Verein) 12,50 Euro
Jahresbeitrag (Bankeinzug Mitte des Jahres) 12,50 Euro
Bankverbindung des Vereins: VR Bank Rosenheim-Chiemsee eG
BLZ: 71160161
Konto: 5005884
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